Führerschein

Mit welchem Führerschein kann ich Smiles-Fahrzeuge fahren?

Die Fahrzeuge der Smiles AG werden alle als Kraftfahrzeug zugelassen und haben ein „normales“ Autokennzeichen. Sie benötigen daher eine Fahrerlaubnis der Klasse B (früher FSK 3).

Eine Ausnahme bildet der CityEL in 45km/h-Version mit Zulassung als dreirädriges Kleinkraftrad. Durch Einführung der neuen FSK S ist es auch Jugendlichen ab 16 Jahren möglich, den hohen Sicherheitsstandard eines CityEL zu nutzen. Dafür ist er ohne Aufpreis in einer Sonderversion mit maximal 45 km/h erhältlich. Diese hat nur ein Versicherungskennzeichen und kann mit Führerscheinen S, T und B17 gefahren werden.

Die Vorteile:
- Mehr Sicherheit auf Fahrten zur Schule oder zum Ausbildungsplatz als mit Zweirädern oder Quads
- Die Kfz-Steuer entfällt
- Günstige Haftpflichtversicherung (ca. 100.- Euro/Jahr)
- Keine TÜV-Prüfungen notwendig
- Großer Stauraum

Falls Sie bereits einen CityEL besitzen und ihn zum "Dreirädrigen Kleinkraftrad" ummelden möchten, senden Sie uns dazu folgende Daten: Halteradresse, Fahrgestellnummer und Erstzulassungsdatum. Für eine Kostenpauschale von 10.- Euro senden wir Ihnen einen Unterlagensatz zu, mit dem bei fast allen TÜV-Stellen in Deutschland die Ausstellung einer Betriebserlaubnis problemlos machbar ist. Nach Erlangen des regulären Autoführerscheines B kann der CityEL wieder „getunt“ und als Kraftfahrzeug umgemeldet werden.